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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh Hümmling e.G.

 

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 


Neuerungen zum 21.07.2016

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Einkauf:

 

6. Rechnungserteilung
(1) Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, erteilt die Genossenschaft über jeden Einkauf eine Gutschrift, die dem Anlieferer alsbald nach Anlieferung übersandt bzw. ausgehändigt wird. Der Anlieferer hat die Gutschrift unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auch im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen. Beanstandungen der Gutschrift sind der Genossenschaft spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt mitzuteilen. Der Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes ist unverzüglich "schriftlich" in Textform mitzuteilen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Anlieferer der Genossenschaft nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

13. Verbraucherstreitbeilegung
Die Genossenschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf:

 

3. Lieferung

(5) Gefahr und Haftung für gekaufte lebende Tiere gehen mit Übergabe auf den Vertragspartner über; bei Auktionen mit Zuschlag. Bei vereinbarter "Geschlachtetvermarktung" Vermarktung ab Wägung gehen Gefahr und Haftung nach vollendeter Wägung der Schlachtstelle und Freigabe durch die gesetzliche Fleischbeschau auf den Vertragspartner über.

13. Verbraucherstreitbeilegung
Die Genossenschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.