Wichtiger Hinweis und Erläuterungen zur Änderungen der Standarderklärung auf dem Lieferschein "Schwein"

 

Die Vorschriften für den Inhalt der Standarderklärung auf dem Lieferschein für Schlachtschweine haben sich geändert. Die Änderung tritt am 01.01.2017 in Kraft und sieht folgende  Formen und Inhalte vor:

 

Zu Punkt 1 wurde der Unterpunkt 1a eingefügt:

Hier muss nun angekreuzt werden (Ja/Nein), ob eine „amtlich anerkannte Anwendung kontrollierter Haltungsbedingungen“ vorliegt. Dahinter verbergen sich bestimmte bauliche und managementbezogene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Trichinen.

Im Ergebnis müssen alle Schweine haltenden Betriebe „Nein“ ankreuzen!

 

Der Punkt 3 wurde erweitert:

Hier kann nun angegeben werden, ob in den letzten 7 Tagen vor der Schlachtung Wartezeiten für verabreichte Arzneimittel bestanden und/oder sonstige Behandlungen durchgeführt wurden. Es müssen dann aber genaue Angaben über die betroffenen Tiere, die Medikamente, die Wartezeiten und das Datum der Verabreichung gemacht werden.

Wer die bisherige Praxis beibehält und in den letzten 7 Tagen vor Schlachtung wartezeitfrei ist, kann in diesem Fall „keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel“ ankreuzen!

 

Diese neue Version der Standarderklärung  gilt ab dem 01.01.2017. Die Schlachthöfe weisen ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 01.01.2017 nur noch Lieferungen mit der neuen Standarderklärung angenommen werden.

 

Wir werden unsere Lieferscheine schon zum 06.12.2016 umstellen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Land&Forst Nr. 46 vom 17. November 2016 auf Seite 30. (Artikel in PDF)