Übertragung der Antibiotikadaten an HIT (staatl. Antibiotikadatenbank)


Wie Sie aus den Berichten der Vergangenheit wissen, haben wir in Deutschland zwei parallel laufende Datenbanken für Antibiotikaabgaben. Zum einen die Antibiotikadatenbank der QS (Vetproof) und zum anderen die staatliche Antibiotikadatenbank, die über die HIT betrieben wird.
Nach intensiven Gesprächen hat die Bund-Länderarbeitsgruppe (AG-TAM) die Meldung von Antibiotikaabgaben in der HIT-Datenbank so angepasst, dass jetzt gesetzeskonform und praxisgerecht der Weg zur Datenübertragung frei ist.

Das hat den Vorteil, dass Ihr Tierarzt die Antibiotikaabgaben nur einmal in die Antibiotikadatenbank der QS eintragen muss. Die Daten werden dann automatisch an die HIT-Datenbank übertragen.

Um die Weiterleitung der Daten zügig vornehmen zu können, müssen Sie noch einige Informationen in der HIT-Datenbank angeben bzw. ankreuzen. Eine Anleitung finden Sie hier.

Meldung der Tierbewegung
Die Bund-Länderarbeitsgruppe hat den Vorschlag, die bei QS erfassten Angaben zu den durchschnittlich belegten Tierplätzen zu nutzen, bisher nicht akzeptiert. Deshalb gilt hier: Schweinehalter müssen die Meldungen der Tierbewegungen in der HIT-Datenbank vornehmen, Zu- und Abgänge, unabhängig und zusätzlich zu der normalen „Zugangsmeldung“ die Sie in der Schweinedatenbank – Meldungen und Abfragen tätigen!

 

Tierbewegungen müssen ab dem 01.07.2014 erfasst werden - die Meldefrist läuft am 15.01.2015 ab!

Lesen Sie hierzu auch den Bericht in der Land & Forst Nr. 49